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Anmeldung Kindergarten, Schuljahr 2024/25

Im Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen 1. August 2019 und 31. Juli 2020 geboren sind. 

Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre bis zum Übertritt in die Unterstufe und ist gemäss Volksschulgesetz obligatorisch. Im 1. Kindergarten findet kein Unterricht am Nachmittag statt, im 2. Kindergarten an zwei Nachmittagen (Montag und Donnerstag).

Empfehlung zur Förderung der Kindergartenreife [pdf, 67 KB]

Kinder wollen reden
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Rückstellung

Falls Ihr Kind den Anforderungen des Kindergartens noch nicht gewachsen sein sollte, kann es um ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt werden. Dazu reichen Sie bitte so bald als möglich ein schriftliches Gesuch zusammen mit einer Empfehlung des Kinderarztes und gegebenenfalls einem Bericht der Spielgruppenleitung ein. Da alle schulpflichtigen Kinder erfasst werden müssen, muss die Online-Anmeldung auch bei einer Rückstellung eingereicht werden.

Online-Anmeldung für die Einschulung in den Kindergarten, Schuljahr 2024/25

Anmeldung bitte bis spätestens Montag, 29. Januar 2024 einreichen

Angaben zum Kind

Geschlecht

Das Kind hatte bisher:

Wurde der 4-Jahres-Untersuch vom Kinderarzt durchgeführt?

Kann sich Ihr Kind selbständig an-/ausziehen?

Kann Ihr Kind selbständig die Toilette benützen?

Elternteil 1

Bitte auswählen

Elternteil 2

Bitte auswählen 2

Bestätigung

open positions