Anmeldung Kindergarten, Schuljahr 2024/25
Im Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen 1. August 2019 und 31. Juli 2020 geboren sind.
Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre bis zum Übertritt in die Unterstufe und ist gemäss Volksschulgesetz obligatorisch. Im 1. Kindergarten findet kein Unterricht am Nachmittag statt, im 2. Kindergarten an zwei Nachmittagen (Montag und Donnerstag).
Empfehlung zur Förderung der Kindergartenreife [pdf, 67 KB]
Kinder wollen reden
25 Kurzfilme zur frühen Sprachbildung in 13 Sprachen
Rückstellung
Falls Ihr Kind den Anforderungen des Kindergartens noch nicht gewachsen sein sollte, kann es um ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt werden. Dazu reichen Sie bitte so bald als möglich ein schriftliches Gesuch zusammen mit einer Empfehlung des Kinderarztes und gegebenenfalls einem Bericht der Spielgruppenleitung ein. Da alle schulpflichtigen Kinder erfasst werden müssen, muss die Online-Anmeldung auch bei einer Rückstellung eingereicht werden.