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Schülertransporte

Schulweg

Die Verantwortung für den Schulweg tragen die Erziehungsberechtigten. Für die Sicherheit wird jedem Kind im Kindergarten und in der 1. Klasse ein Leuchtstreifen abgegeben. Die Kinder kommen in der Regel zu Fuss zur Schule. Die Benützung von Velos, Mofas, Rollbrettern, Rollschuhen oder Ähnlichem geschieht auf Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Schülertransporte

Kann der Schulweg aufgrund der Länge oder Gefährlichkeit nicht selbständig zurückgelegt werden, ordnet die Schule auf eigene Kosten geeignete Massnahmen an. Die Schule kommt also immer dann in die Pflicht, wenn der Schulweg für ein Kind unzumutbar ist, weil es aufgrund seines Alters, seines Entwicklungsstandes, der Wegdistanz oder der Gefährlichkeit den Schulweg nicht alleine zurücklegen kann. Erfahrene Schulbusfahrer befördern die Kinder zuverlässig zur Schule und wieder nach Hause.

Neben dem Schulbustransport begleitet ausgesuchtes Personal unsere Kleinsten vom Unterricht zur Therapie oder zum Betreuungsstandort MINIMAX und zurück.

Anmeldefrist und Antrag

Die Eltern beantragen bis 10 Tage nach Erhalt der Klassenzuteilung eine Unterstützung für den Schulweg, falls sie den Schulweg ihres Kindes als nicht zumutbar einschätzen. Bitte beachten Sie dazu die Details im Reglement.

Antragsformular Schulbus/Begleitmassnahmen [pdf, 152 KB]

Reglement Schulweg [pdf, 390 KB]