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Eltern A bis Z

A

Absenz Schülerin / Schüler

Im Krankheitsfall oder bei unerwartetem Fernbleiben des Unterrichts muss die Lehrperson sofort informiert werden. Beim Fernbleiben vom Fachunterricht (z.B. Handarbeit) ist der Fachlehrperson ebenfalls eine Mitteilung zu machen.

Ansprechperson

Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Für weiterführende Anliegen wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung. Allgemeine Informationen erhlaten Sie von der Schulverwaltung.

Audiopädagogische Angebote

Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung, die durch ein fachärztliches Gutachten belegt ist, haben das Recht auf eine audiopädagogische Betreuung. Deren Art und Umfang wird in einem Schulischen Standortgespräch, unter Einbezug der Audiopädagogin oder des Audiopädagogen, festgelegt.

Angeboten werden die Leistungen in der Regel von den Audiopädagogischen Diensten des Zentrums für Gehör und Sprache oder durch frei praktizierende Fachpersonen.

B

Begabtenförderung

Kinder und Jugendliche mit ausgeprägten Begabungen sollen diese entfalten können. Die Aufnahme in den Förderunterricht erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch mit den Eltern, der Klassenlehrperson, der Lehrperson für die integrative Förderung und evlt. dem Kind.  

Berufswahlunterricht

Der Berufswahlunterricht findet ab der 8. Klasse im Rahmen des obligatorischen Unterrichts, in Einzelstunden oder in Form von Projekten statt. Er dient den Schülerinnen und Schülern dazu, ihre Persönlichkeit und Identität wahrzunehmen und sich über die Berufs- und Arbeitswelt zu informieren und Einblicke zu erhalten. Die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Berufsberatung und Lehrlingsausbildnern, der Besuch von Informationsanlässen wie z.B. der Berufsmesse und die Möglichkeit, Schnupperlehren zu absolvieren, sind ebenso zentrale Elemente wie das Vermitteln von Verhalten, Haltungen und Werten oder die gezielte Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche.

Ziel der Berufswahlvorbereitung ist es, den Schülerinnen und Schülern ihren Entscheid für die Berufslaufbahn zu ermöglichen. Offene Lehrstellen finden sich im Lehrstellennachweis «Lena» auf www.berufsberatung.ch

Bezirksrat

Der Bezirksrat in Meilen ist die Rekursinstanz für Entscheide der Schulpflege Hombrechtikon. 

Bildungsdirektion

Weiterführende Informationen finden Sie unter: Bildungsdirektion des Kantons Zürich

BVJ Berufsvorbereitungsjahr

Wenn die Berufswahl noch völlig offen ist, wenn schulische Lücken zu schliessen sind, wenn man Wissen vertiefen möchte, praxisorientierter Unterricht gefragt ist oder wenn Sprachbarrieren bestehen, dann eignet sich das Berufsvorbereitungsjahr im Anschluss an die obligatorische Schulzeit. Das Berufsvorbereitungsjahr ist freiwillig und kann als Berufswahljahr, Weiterbildungsjahr, Vorbereitungsjahr und/oder Reifejahr genutzt werden.

Das Berufsvorbereitungsjahr ist kostenpflichtig. Die Anmeldung erfolgt über die Schulverwaltung (Kostengutsprache).

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Alle Kinder und Jugendlichen mit nicht deutscher Erstsprache erhalten bei Bedarf Unterricht in Deutsch als Zweitsprache. Die DaZ-Angebote unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Aufbau ihrer Deutschkompetenzen, damit sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können.

Dispensation

Bei einer vorhersehbaren Absenz von mehr als 2 Tagen müssen die Erziehungsberechtigten ein schriftliches, begründetes Dispensationsgesuch an die Schulleitung einreichen.

Eine Dispensation kann aus wichtigen Gründen bewilligt werden; auch eine Befreiung von einzelnen Fächern ist aus besonderen Gründen möglich (§29 der Volksschulverordnung). Die Schulleitung entscheidet zusammen mit der Lehrperson, ob dem Gesuch stattgegeben wird. 

Dispensation bis zu 2 Tagen siehe Jokertage [pdf, 154 KB]
 

E

Elternmitwirkung Elternrat

Die allgemeine Elternmitwirkung unterscheidet sich von der individuellen Mitwirkung in erster Linie dadurch, dass im Fokus nicht das eigene Kind, sondern die Schule als Gemeinschaft steht. Im Elternrat engagieren sich die Eltern für die Schule, arbeiten an Projekten mit, organisieren Veranstaltungen und unterstützen die Schule in den verschiedensten Bereichen. 

Gesamtübersicht Elternrat

Externe Evaluation - Evaluationsberichte

Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden die Schulen gemäss dem Auftrag des neuen Volksschulgesetzes von der Fachstelle für Schulbeurteilung im Vierjahresrhythmus evaluiert. Die Fachstelle hat damit die Aufgaben der Bezirksschulpflegen übernommen, die per Ende Schuljahr 2006/2007 aufgelöst worden sind. Hier finden Sie die Evaluationsberichte.

Auf der folgenden Website finden Sie ausführliche Informationen über den Ablauf, Sinn und Zweck der externen Evaluation Fachstelle für Schulbeurteilung Kant. Zürich

F

Ferien / Schulfreie Tage / Schulschlusszeiten vor den Ferien

Die genauen Daten finden Sie auf dem Ferienplan.

Fremdsprachen

Englischunterricht (1. Fremdsprache)
Der Englischunterricht beginnt in der 2. Primarklasse.

Französisch (2. Fremdsprache)
Der Französischunterricht beginnt in der 5. Primarklasse.

Italienisch (3. Fremdsprache)
Italienisch wird der 3. Klasse der Sekundarschule als Wahlfach angeboten.

G

Generationen im Klassenzimmer (GiK)

Die Schule Hombrechtikon führt seit 2008 in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute Kanton Zürich ein generationenübergreifendes Angebot durch.

Für alle Beteiligten steht dabei die Bereicherung auf der Beziehungsebene im Vordergrund. Sie wirken während 2 bis 4 Lektionen pro Woche zur Unterstützung in unseren Kindergarten- und Schulklassen mit. Ihr Einsatz ist unentgeltlich. Auf vielfältige Weise helfen, fördern und begleiten Sie die Kinder. Dazu benötigen Sie keine pädagogischen Kenntnisse, jedoch Freude an der Arbeit mit Kindern.

Möchten Sie sich im Klassenzimmer engagieren? Weitere Informationen finden Sie unter:  Pro Senectute Kanton Zürich 

Grundlagen zum Volksschulwesen

Weiterführende Informationen:  Die kantonalen Grundlagen des Volksschulwesens 

Gymnasium

Der Eintritt in die 1. Klasse des Langzeitgymnasiums ist aus der 6. Klasse der zürcherischen Primarstufe möglich. Dauer: 6 Jahre (9. - 14. Schuljahr).

Der Eintritt in die 1. Klasse des Kurzzeitgymnasiums setzt den Besuch der 2 resp. 3. Sekundarklasse voraus. Dauer: 4 Jahre (11. – 14. oder 12. – 15. Schuljahr).

Um ins Gymnasium aufgenommen zu werden, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Die Schule Hombrechtikon bietet entsprechende Vorbereitungskurse an.

I

Integrative Förderung (IF)

Die Integrative Förderung (IF) ist eine sonderpädagogische Massnahme und wird auf allen Schulstufen angeboten. Im Rahmen der IF werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ergänzend zum Regelunterricht durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen gefördert. 

J

Jokertage

Jokertage bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernzubleiben. Diese Jokertage sind schulfreie Tage, die beansprucht werden können. Die Tage können einzeln oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen – auch im Voraus oder Anschluss an Ferien- oder Feiertage - bezogen werden. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet.

Die Klassenlehrperson muss rechtzeitig informiert werden. Der verpasste Schulstoff muss nachgeholt werden. 

Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schuljahr. 

Wegleitung Jokertage [pdf, 154 KB]

K

Klassenzuteilung

Die Klassenzuteilung liegt in der Kompetenz der Schulleitung. Die Mitwirkung der Eltern ist gemäss Volksschulgesetz von diesem Prozess ausgeschlossen. Gesuche werden restriktiv behandelt und  nur ins sehr gut begründeten Fällen berücksichtigt. 

KulturLegi

Die KulturLegi ermöglicht Menschen mit tiefem Einkommen Vergünstigungen bei Angeboten in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis (mit Foto) für Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren und ist nicht übertragbar. In der Schule Hombrechtikon haben Schülerinnen und Schüler, die im Besitze einer KulturLegi sind, auf das Wintersportlager eine Ermässigung von 50%.

Wie und wann erhalte ich eine KulturLegi?

Kunst- und Sportschulen

Kunst- und Sportschulen bieten ausgewiesenen Talenten aus den Bereichen Sport, Musik, Tanz oder Kunst mit einem hohen Trainingsaufwand die Möglichkeit, eine Schulbildung und die sportliche, musische oder künstlerische Karriere gleichzeitig und ganzheitlich kombinieren zu können. 

Weitere Informationen finden Sie unter Kunst- und Sportschulen Kanton Zürich 

L

Lehrplan 21

Der Unterricht an den Kindergärten, Primarschulen und Sekundarschulen erfolgt nach dem Zürcher Lehrplan 21. Im Zentrum steht dabei das kompetenzorientierte Lernen. Das heisst, die Schülerinnen und Schüler eignen sich Wissen nicht nur an, sondern lernen auch, es einzusetzen und damit Aufgaben zu lösen. Die einzelnen Kompetenzen werden dabei über die gesamte Volksschulzeit hinweg aufgebaut. Der Lehrplan zeigt, was die Schülerinnen und Schüler bis zu welchem Zeitpunkt wissen und können sollen.

Der Zürcher Lehrplan 21 ist in sechs Fachbereiche strukturiert: Sprachen; Mathematik; Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG); Gestalten; Musik sowie Bewegung und Sport. Die Verteilung der Lektionen ist ausgewogen. 

Weiterführende Informationen finden Sie unter Lehrplan 21 Kanton Zürich
 

Logopädie

Die Logopädie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme und unterstützt Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Auffälligkeiten in den Bereichen Kommunikation, Spracherwerb, Begriffsbildung und Artikulation sowie Lesen und Schreiben. Lern- und Entwicklungsstörungen im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich gehören auch in den Aufgabenbereich der Logopädie, wenn ein Zusammenhang mit einer Sprach- bzw. Spracherwerbsstörung angenommen werden muss. 

Die Logopädie findet in der Regel im Schulhaus der betreffenden Schülerinnen resp. des Schülers statt. 

N

Nachteilsausgleich

Mit dem Nachteilsausgleich soll die Chancengerechtigkeit zwischen nicht behinderten und behinderten Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden. Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit zwar eingeschränkt sind, aber trotzdem das Potenzial haben, die Ziele gemäss Lehrplan zu erreichen, erhalten deshalb einen Nachteilsausgleich.

Dabei werden für die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen in Prüfungssituationen angepasst. In welcher Form dies passiert, wird jeweils individuell auf den Einzelfall abgestimmt. Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich ist eine diagnostizierte körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirkt. Dies kann beispielsweise bei folgenden Beeinträchtigungen vorkommen: Sprachbehinderung, Körperbehinderung, Hörbehinderung, Sehbehinderung, Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Lese- und Rechtschreibestörung (LRS), Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Wurde durch eine Fachperson eine entsprechende Diagnose gestellt, werden die Massnahmen des Nachteilsausgleichs im schulischen Standortgespräch festgelegt.

P

Peacemaker

Das Programm Peacemaker hat zum Ziel, Gewalt an Schulen abzubauen und ihr vorzubeugen. Während einer Projektwoche zum Thema Gewalt und Frieden lernen von der Klasse gewählte Schülerinnen und Schüler, in hitzigen Situationen auf dem Pausenplatz mit kühlem Kopf schlichtend einzuschreiten und die Lage zu entspannen. Peacemaker sind Teil der Schulhauskultur, die gewaltfreie Konfliktlösung und Zivilcourage gleichermassen auszeichnet wie fördert. 

Pediculose (Läusebefall)

Läuse kommen auf der ganzen Welt vor. Hauptsächlich Kinder können davon befallen werden, aber auch Erwachsene sind davon nicht ausgeschlossen. Die Verbreitung geschieht fast ausschliesslich von Kopf zu Kopf bei engem Körperkontakt. Wir bitten Sie, die Haare Ihrer Kinder regelmässig zu kontrollieren. Wenn Ihr Kind über starkes Jucken (v.a. hinter den Ohren und in der Nackengegend) klagt, kann das ein Hinweis für einen Lausbefall sein. Sollten Sie Läuse oder Nissen an den Haaren Ihres Kindes finden, bitten wir Sie, dies der Klassenlehrperson Ihres Kindes zu melden. Diese wird unverzüglich unsere Fachfrau für Pediculose kontaktieren.

Psychomotorik Therapie (PMT)

Die Psychomotoriktherapie sind pädagogisch-therapeutische Massnahmen und unterstützt Schülerinnen und Schüler mit motorischen Auffälligkeiten in ihrer motorischen Entwicklung und fördert ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik, Feinmotorik, Grafomotorik sowie in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung.

Die Therapie findet für alle Kinder im Schulhaus Eichberg statt. 

Psychotherapie

Die schulisch indizierte Psychotherapie bietet Unterstützung bei psychischen Problemen von Schülerinnen und Schülern. Dieses Therapieangebot wird von externen Psychotherapeuten durchgeführt.

S

Schulärztliche Untersuchung

Gemäss Volksschulverordnung müssen die Gemeinden ihre Schülerinnen und Schüler auf der Kindergartenstufe, der 5. Klasse und der 2. Sekundarstufe schulärztlich untersuchen lassen. Die schulärtzlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden schriftlich über den Untersuch ihres Kindes informiert. Der Untersuch kann bei der Schulärztin Dr. Andrea Angehrn, Rickenstrasse 9, 8634 Hombrechtikon oder einer Privatärztin/einem Privatarzt durchgeführt werden.
Wegleitung schulärztliche Untersuchung [pdf, 172 KB]

Schullaufbahnentscheide (Übertritte, Repetitionen)

Über Entscheide bei Stufenübertritten und Repetitionen befinden die Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Schulleitung beigezogen. Die nächste Instanz bei Uneinigkeit ist die Schulpflege, dann der Bezirksrat.

Grundsätzlich darf eine Schülerin/ein Schüler eine Klasse nur einmal repetieren. Die 6. Klasse kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Das Überspringen einer Klasse entscheidet die Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten oder einer schulpsychologischen Abklärung.

Entscheide betreffend Übertritt in die Sekundarstufe werden anlässlich eines Gesprächs vorbereitet, an dem die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die Schülerin/der Schüler (plus evt. die Schulleitung der Primarschuleinheit) teilnehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege, nächste Instanz ist der Bezirksrat.

Schulpsychologischer Beratungsdienst (SPBD)

Der Schulpsychologische Beratungsdienst (SPBD) Bezirk Meilen ist eine kinder- und jugendpsychologische Fachstelle. Er berät die Erziehungsberechtigten sowie Lehr- und Fachpersonen bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten sowie bei psychischen Problemen von Schülerinnen und Schülern.

Die Anmeldung erfolgt meist durch die Klassenlehrperson in Absprache mit den Erziehungsberechtigten. Die Abklärung ist kostenlos.

Schulweg

Gemäss Volksschulverordnung VSV § 66 c. liegt die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässige Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe (ab der 4. Klasse)

Gemäss VSV § 8 b. ordnet die Schule auf eigene Kosten geeignete Massnahmen an, falls die Schülerinnen und Schüler den Schulweg aufgrund der Länge oder Gefährlichkeit nicht selbständig zurücklegen können.

Reglement Schulweg [pdf, 390 KB]
 

Schulzahnpflege

Zur Vorbeugung von Kariesschäden besucht eine Zahlpflege-Instruktorin periodisch die Schulklassen. Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Erziehungsberechtigten pro Kind einen Gutschein für eine individuelle Untersuchung bei einem Zahnarzt ihrer Wahl. Der Wert des Gutscheines entspricht den Empfehlungen des Kantons Zürich. Die Eltern sind verpflichtet, die obligatorische Schulzahnuntersuchung ihrer schulpflichtigen Kinder zu veranlassen. 
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Schulzahnärztliche Untersuchung und Beiträge an Zahnbehandlungskosten

 

Schwimmunterricht

Schwimmen ist Teil des Sportunterrichts. In der Schule Hombrechtikon findet bereits im Kindergarten die Wassergewöhnung statt. Zusammen mit einer Schwimminstruktorin besuchen die 2. Klass-Kindergartenkinder einmal wöchentlich eine Schwimmstunde.

Sonderschulung

Integrierte Sonderschulung (ISR)

Bei der integrierten Sonderschulung werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen während bestimmen Lektionen von Sonderpädagogischen Fachpersonen und weiterem unterstützenden Personal gefördert. Dies geschieht innerhalb des Regelklassenunterrichts im Klassenzimmer, in Gruppen- oder Therapieräumen. Die Klassenlehrperson und die Fachpersonen sprechen Förderziele, Unterrichtsinhalte und Unterrichtsformen miteinander ab. Die Zuweisung eines Kindes zu einer sonderpädagogischen Massnahme erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch. Dieses findet auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Erziehungsberechtigten statt. 

Externe Sonderschulung 

Falls eine integrierte Sonderschulung in der Regelklasse nicht möglich ist, wird zusammen mit der Fachstelle Sonderpädagogik eine geeignete Lösung gesucht (externe Sonderschulung). Die Zuweisung zur Sonderschulung bedarf zwingend eines standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) durch den Schulpsychologischen Beratungsdienst (SPBD). Ansprechperson.

V

Verhaltenskodex zur Prävention sexuelle Ausbeutung

Die Aufarbeitung von Fällen sexueller Ausbeutung zeigt, dass subtile Distanzverluste lange vor den eigentlichen sexuellen Grenzverletzungen beginnen. Täter und Täterinnen sind Meister der Manipulation. Sie profitieren von ungeklärten Gelegenheiten, gehen sehr strategisch vor und bauen sexuelle Ausbeutung systematisch auf. Was mit feineren Grenzverletzungen beginnt, wird schleichend und im Verborgenen erweitert.

Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Ausbeutung [pdf, 242 KB]

Verkehrsinstruktion und Kriminalprävention

Die Polizei hilft Kindern und Jugendlichen dabei, Gefahren im Strassenverkehr frühzeitig zu erkennen. Sie besucht Kindergärten und Schulen und klärt stufengerecht über die Gefahren im Strassenverkehr auf. Zusammen mit ihrer Hilfe wird der Schulweg für jedes Kind sicherer.

Die Kriminalprävention erfolgt im Rahmen des Grundauftrags der Kantonspolizei. Die Schülerinnen und Schüler lernen, sich in andere Menschen hinein zu versetzen und Gefühle, Bedürfnisse und Rechte anderer zu respektieren. Sie können Risiken und Chancen der Mediennutzung benennen, können Sicherheits- und Verhaltensregeln befolgen, kennen die Abgrenzung von legalem zu strafbarem Verhalten sowie die Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen.

W

Wegzug - Abmeldung Schule

WEGZUG - Bitte melden Sie Ihren Wegzug rechtzeitig der Schulverwaltung sowie der Klassenlehrperson Ihres Kindes. Online-Formular Wegzug

 

Z

Zeugnisse

Im Kindergarten sowie in der 1. Primarklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler noch kein Zeugnis mit Noten. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen von Elterngesprächen. Auf der Kindergartenstufe kann auf die Durchführung eines zweiten Gesprächs verzichtet werden, wenn die Erziehungsberechtigten dies ausdrücklich wünschen und die verantwortliche Kindergartenehrperson damit einverstanden ist. Die Durchführung des Gesprächs – oder der Verzicht darauf – werden von den Erziehungsberechtigten mit der Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigt.

Ab der zweiten Klasse erhält Ihr Kind zweimal jährlich ein Schulzeugnis – Ende Januar und vor den Sommerferien. Es gibt Rückmeldung über die schulischen Leistungen Ihres Kindes, sein Arbeits-, Lern- sowie Sozialverhalten.

Zuzug - Anmeldung Schule / Wegzug - Abmeldung Schule

ZUZUG - Wenn Sie nach Hombrechtikon ziehen, müssen Sie Ihr Kind bei der Schulverwaltung anmelden. 

WEGZUG - Wennn Sie wegziehen von Hombrechtikon, müssen Sie Ihr Kind bei der Schulverwaltung abmelden.